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   BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83   

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https://dejure.org/1984,1611
BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83 (https://dejure.org/1984,1611)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83 (https://dejure.org/1984,1611)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1984 - 1 BvR 1113/83 (https://dejure.org/1984,1611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planfeststellungsbeschluß - Öffentliche Bekanntmachung - Massenverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Individual-Zustellung von Planfeststellungsbeschlüssen im Massenverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 729
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83
    Der Verzicht auf eine individuelle Zustellung in Massenverfahren erschwert den Zugang zum Gericht auch im Hinblick auf eine an effektivem Grundrechtsschutz orientierte Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30[65]) nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfGE 53, 115[127 f.]; 61, 82[109,112 ff.]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83
    Der Verzicht auf eine individuelle Zustellung in Massenverfahren erschwert den Zugang zum Gericht auch im Hinblick auf eine an effektivem Grundrechtsschutz orientierte Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30[65]) nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfGE 53, 115[127 f.]; 61, 82[109,112 ff.]).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83
    Der Gesetzgeber steht bei Großvorhaben vor der Aufgabe, den Rechtsschutzanspruch einer Vielzahl von Betroffenen und das schutzwürdige Interesse des Trägers des Vorhabens, baldmöglichst eine sichere Rechtsgrundlage für dessen Verwirklichung zu erreichen, insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angemessen zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 52, 1 [29 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83
    dabei ebenso Rechnung tragen wie dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit als wesentlichem Element der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerfGE 60, 253[267]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83
    Der Verzicht auf eine individuelle Zustellung in Massenverfahren erschwert den Zugang zum Gericht auch im Hinblick auf eine an effektivem Grundrechtsschutz orientierte Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30[65]) nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfGE 53, 115[127 f.]; 61, 82[109,112 ff.]).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83
    »Die angegriffenen Entscheidungen [des BVerwG, u. a. in NJW 84, 188, hier: V(520)107a-b] verstoßen mit ihrer Auslegung und Anwendung der Vorschrift des Art. 74 Abs. 5 BayVwVfG nicht gegen Grundrechte.
  • BVerfG, 27.12.1999 - 1 BvR 1746/97

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Einwendungsausschlussfristen

    Dies wäre wiederum der "Anstoßwirkung" der amtlichen Bekanntgabe abträglich, die auch davon abhängt, daß sie auf ein vor Ort bereits vorinformiertes Publikum trifft (vgl. BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 28. November 1984, NJW 1985, S. 729; vgl. auch BVerwGE 66, 206 [211 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2000 - 7 K 4262/98

    Anwaltszwang; Postulationsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Vertretungszwang;

    Denn auch dies liegt in der Eigenart der vom Gesetz selbst (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG) vorgesehenen Verfahrensweise, die im Interesse der Verwaltungspraktikabilität und Effizienz besteht und den Betroffenen jedenfalls keine unzumutbare Mitwirkungslast auferlegt (BVerwG, Urt. v. 27.5.1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 -, BVerwGE 67, S. 206, 209; BVerfG, Beschl. v. 28.11.1984 - 1 BvR 1113/98 -, NJW 1985, S. 729).
  • VGH Bayern, 03.02.1997 - 2 CS 96.3563
    Die Voraussetzungen für die zustellungsersetzende öffentliche Bekanntmachung nach diesen Vorschriften, gegen die keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. zur öffentlichen Bekanntmachung im Planfeststellungsrecht BVerwGE 67, 207; BVerfG v. 28.11.1984 NJW 1985, 729 ), liegen für den Bescheid vom 21. September 1995 vor.
  • VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17

    Umweltrecht: Erfolglose Anfechtung und Nichtigkeitsklage eines zunächst nicht

    Da die öffentliche Bekanntmachung verfassungsrechtlich nur zulässig sei, wenn dadurch die Möglichkeit, wirksamen Rechtsschutz zu erhalten, nicht oder nur so unwesentlich beeinträchtigt werde, dass der Nachteil dem Betroffenen zugemutet werden könne,(BVerfG, NVwZ 1999, 178; NVwZ 2000, 185; NJW 1985, 729) seien Verfahrensverstöße bei der öffentlichen Bekanntgabe allgemein sehr streng zu handhaben und Verstöße führten regelmäßig zur Unwirksamkeit.(Wolff/Decker, VwGO, VwVfG, § 41 Rn. 27) Auch aus diesem Grunde sei die Einschätzung sehr weit hergeholt, der Genehmigungsbescheid vom 30.12.2016 sei ihm - dem Kläger - gegenüber in Bestandskraft erwachsen.
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